Geplante Gasbeschaffungsumlage tritt nicht in Kraft!
Erfreulicherweise können wir Ihnen mitteilen, dass die zum 01.10.2022 geplante Gasbeschaffungsumlage nicht in Kraft tritt. Somit werden Sie als Kunde entlastet.
Entgegen unserer Mitteilung vom 16.09.2022 fällt die Preiserhöhung zum 01.11.2022 somit deutlich geringer aus. Anstelle der angekündigten 3,95 ct/kWh netto, sind wir lediglich gezwungen die Preise um 0,85 ct/kWh netto anzuheben. Dies resuliert aus der weiterhin bestehenden Gasspeicher-, Bilanzierungs- & Konvertierungsumlage. Die neuen Gaspreise zum 01.11.2022 finden Sie hier.
Sie müssen nichts weiter unternehmen. Die neuen Preise werden automatisch von unserem System berücksichtigt. Auch Ihr Abschlagsbetrag bleibt unverändert, da wir mit Schreiben vom 16.09.2022 keine Abschlagsanpassung vorgenommen haben.
Absenkung der Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme auf 7 %:
Zusätzlich hat der Bundestag entschieden, dass die Mehrwertsteuer für Erdgas und Fernwärme im Zeitraum 01.10.2022 bis 31.03.2024 von 19 % auf 7 % reduziert wird.
Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass wir nach aktueller Gesetzeslage bei unseren Tarifkunden für das komplette Jahr 2022 7 % Mehrwertsteuer anwenden dürfen und werden.
Diese Gesetzesänderung hat ebenfalls keinen Einfluss auf Ihren Abschlagsbetrag für 2022. Im Zuge der Jahresabrechnung werden wir zu viel bezahlte Beträge rückerstatten. In den Abschlägen für das Jahr 2023 werden wir den reduzierten Mehrwertsteuersatz entsprechend berücksichtigen.
Regierungsentwurf der Expertenkommission zur Gaspreisbremse bzw. zum Gaspreisdeckel:
Aktuell liegt lediglich ein Entwurf zur Gaspreisbremse bzw. zum Gaspreisdeckel vor. Sobald wir hier konkretere Informationen erhalten, werden wir Sie auf unserer Homepage entsprechend informieren.