Neuigkeiten: Stadtwerke Dinkelsbühl

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Neuigkeiten

Kundeninformation zur Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse

Artikel vom 09.12.2022

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten diesen Weg nutzen um Sie zum Thema Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse auf den aktuellen Stand zu halten.

Unsere Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir alle staatlichen Entlastungsmaßnahmen vollumfänglich an Sie weitergeben, sobald diese gesetzlich verankert sind. Sie brauchen dazu nicht selbst aktiv zu werden und profitieren automatisch.

Vorab möchten wir Ihnen versichern, dass all unsere Preise so günstig wie möglich und ohne Einbezug von Subventionsmaßnahmen der Regierung (z.B. Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse) für Sie kalkuliert wurden. Unsere Preise für 2023 führen zu keinen Mehrgewinnen. Leider sind die Energiepreise in vorher noch nie erreichte Höhen gestiegen, sodass unsere Einkaufspreise für das Jahr 2023 über viermal so hoch waren wie noch für das Jahr 2022. Unsere Einkaufspolitik ist grundsätzlich konservativ über 1,5 Jahre angelegt. Die Preise fangen lediglich die gestiegenen Kosten ab, damit wir auch in Zukunft noch für Sie da sein können.

Für eine bessere Transparenz verzichteten wir darauf den Grundpreis zu erhöhen und nehmen auch von Boni und Mehrjahres-Vertragsmodellen Abstand.

Strompreisbremse

Die Bundesregierung plant ab März 2023 eine sogenannte Strompreisbremse, welche rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Bei Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, werden 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose auf 40,00 ct/kWh brutto gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Berechnungsbeispiel (exklusive Grundpreis) im Tarif Strom Öko N und einem zum Vorjahr gleichbleibenden Jahresverbrauch von 3.500 kWh:

Jährliche Kosten ohne Strompreisbremse:
3.500 kWh * 51,77 ct/kWh = 1.811,95 €

Jährliche Kosten mit Strompreisbremse:
2.800 kWh * 40,00 ct/kWh = 1.120,00 €
700 kWh * 51,77 ct/kWh = 362,39 €
Summe = 1.482,39 €

Somit ergibt sich im Zug der Strompreisbremse für das Jahr 2023 eine Ersparnis in Höhe von 329,56 € und ein tatsächlicher Arbeitspreis von brutto 42,35 ct/kWh (1.482,39 €/3.500 kWh) anstatt den von uns veröffentlichten 51,77 ct/kWh brutto.

Da die Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen setzen möchte, wird der Erstattungsbetrag immer aus Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose errechnet. Somit können Sie noch mehr von der Strompreisbremse profitieren, wenn Sie es schaffen im Jahr 2023 Strom einzusparen. Sollten Sie Ihren Stromverbrauch 2023 auf z. B. 70 % reduzieren, verringert sich der tatsächliche Arbeitspreis sogar auf brutto 38,32 ct/kWh anstatt den von uns veröffentlichten 51,77 ct/kWh brutto.

Bei Stromkundinnen und -kunden, die bisher mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, werden 70 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose auf 13,00 ct/kWh netto gedeckelt. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Weitere Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie hier unter "Kundeninformation nach § 31 Abs.2 Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG).

Gaspreisbremse

Die Bundesregierung plant ab März 2023 eine sogenannte Gaspreisbremse, welche rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Bei Gaskundinnen und -kunden, die bisher weniger als 1.500.000 kWh Gas im Jahr verbraucht haben, werden 80 % Ihres bisherigen Gasverbrauchs (in der Regel der Verbrauch aus 2021) auf 12,00 ct/kWh brutto gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Berechnungsbeispiel (exklusive Grundpreis) im Tarif Erdgas Basis M und einem zum Vorjahr gleichbleibenden Jahresverbrauch von 30.000 kWh:

Jährliche Kosten ohne Gaspreisbremse:
30.000 kWh * 22,84 ct/kWh = 6.852,00 €

Jährliche Kosten mit Gaspreisbremse:
24.000 kWh * 12,00 ct/kWh = 2.880,00 €
6.000 kWh * 22,84 ct/kWh = 1.370,40 €
Summe = 4.250,40 €

Somit ergibt sich im Zug der Gaspreisbremse für das Jahr 2023 eine Ersparnis in Höhe von 2.601,60 € und ein tatsächlicher Arbeitspreis von brutto 14,17 ct/kWh (4.250,40 €/30.000 kWh) anstatt den von uns veröffentlichten 22,84 ct/kWh brutto.

Da die Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen setzen möchte, wird der Erstattungsbetrag immer aus Ihrem bisherigen Gasverbrauch (in der Regel der Verbrauch aus 2021) errechnet. Somit können Sie noch mehr von der Gaspreisbremse profitieren, wenn Sie es schaffen im Jahr 2023 Gas einzusparen. Sollten Sie Ihren Gasverbrauch 2023 gegenüber 2021 auf z. B. 70 %, verringert sich der tatsächliche Arbeitspreis sogar auf brutto 10,45 ct/kWh anstatt den von uns veröffentlichten 22,84 ct/kWh brutto.

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse erhalten Sie hier unter "Kundeninformation nach § 4 Abs.4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf seiner Homepage eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Gas- und Strompreisbremse veröffentlicht:

… zum Link

 

Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine FAQ-Liste für die jeweilige Bremse veröffentlicht:

… zu der FAQ-Liste zur Strompreisbremse

… zu der FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse

 

Gleichzeitig möchten wir Sie noch einmal auf unsere neue Serviceseite aufmerksam machen, welche wir über unsere Einkaufsgesellschaft eingerichtet haben um unsere Kunden jederzeit auf den aktuellen Stand zu halten:

…zur Serviceseite Franken Energieticker