Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Dinkelsbühl für den Eigenverbrauch von Erdgas
Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elekrizität und Gas
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunden und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Verbraucherservice
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefonnummer: 030 22480-500
Faxnummer: 030 22480-323
verbraucherservice-energie(@)bnetza.de
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Zur Beilegung von Streitigkeiten kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Schlichtungsstelle Energie e. V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefonnummer: 030 2757240-0
Faxnummer: 030 2757240-69
info(@)schlichtungsstelle-energie.de
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Gas-Hausschau: Pflicht - Jahrescheck der Gasanlage
Sehr geehrte Hauseigentümer,
die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) schreiben vor, dass die Gasinstallationen einer Immobilie mindestens einmal jährlich mittels Sichtkontrolle überprüft werden müssen.
Vielfach unbekannt:
Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.
Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Installationsbetriebe bieten Ihnen diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) gegen eine entsprechende Gebühr an.
Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung muss alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchgeführt werden. Diese Arbeiten muss ein Unternehmen erledigen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Was Sie wissen sollten:
Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft hierzu erhalten Sie unter der 09851/5720-67
Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Anleitung Jahres-Check - Gasleitung "Hausschau", Sie werden auf die Website des DVGW weitergeleitet
Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung (Werksgelände)
Verhalten bei Gasgeruch
6 Tipps, was bei Gasgeruch zu tun ist
Erdgas hat eigentlich keinen Geruch. Damit austretendes Gas entdeckt wird und keine Gefahr entsteht, werden ihm allerdings intensive Duftstoffe beigemischt. Diese erinnern in der Regel an Ammoniak und riechen faulig, modrig, stechend und unangenehm. Der beigemischte Duftstoff ist so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrnehmbar sind. Wenn Sie also beispielsweise beim Entzünden der Herdflamme Gas riechen, muss nicht gleich Explosionsgefahr bestehen.
Was muss ich tun, wenn ich Gas rieche?
Bleiben Sie bitte ruhig und beachten Sie folgende Hinweise:
Flammen und Feuer sofort löschen
Wenn Sie Gasgeruch wahrnehmen und nicht wissen, woher er stammt, ist offenes Feuer erst einmal tabu. Löschen Sie sofort sämtliche Kerzen und Zigaretten und benutzen Sie auf keinen Fall Feuerzeuge und Streichhölzer. Bitte reagieren Sie so schnell wie möglich. Falls das Gas schon länger austritt und seine Konzentration in der Luft einen Mindestwert erreicht hat, genügt ein kleiner Funke, um eine Explosion zu verursachen.
Keine elektrischen Geräte benutzen
Auch an elektrischen Geräten können Funken entstehen. Deshalb sollten Sie Licht- und Geräteschalter nicht mehr betätigen und keine Stecker aus den Steckdosen ziehen. Benutzen Sie vorerst keine Telefone und Handys im Haus.
Fenster öffnen
Um die Gaskonzentration im Raum zu senken, öffnen Sie am besten Türen und Fenster und sorgen für Durchzug. Schalten Sie allerdings keine elektrischen Geräte wie Dunstabzugshauben oder Ventilatoren ein. Ähnlich wie bei Telefonen könnten sich andernfalls Funken bilden.
Gashahn schließen
Damit nicht weiteres Gas austritt, sollten Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen schließen.
Warnen Sie Ihre Mitbewohner
Bevor Sie das Haus verlassen, sollten Sie Ihre Mitbewohner bzw. Nachbarn warnen. Wichtig: Klingeln Sie nicht an den Türen, sondern klopfen Sie, um eine Funkenbildung zu vermeiden!
Rufen Sie den Bereitschaftsdienst an
Nachdem Sie das Haus verlassen haben, kontaktieren Sie bitte schnellstmöglich den Bereitschaftsdienst Telefonnummer: 09851 57200-0
Download "Verhalten bei Gasgeruch" (PDF-Dokument, 121,91 KB)