Gas-Hausschau: Pflicht - Jahrescheck der Gasanlage
Sehr geehrte Hauseigentümer,
die "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI) schreiben vor, dass die Gasinstallationen einer Immobilie mindestens einmal jährlich mittels Sichtkontrolle überprüft werden müssen.
Vielfach unbekannt:
Der Grundstückseigentümer ist im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht für den ordnungsgemäßen Betrieb und die ordnungsgemäße Instandhaltung seiner Gasanlage verantwortlich. Das gilt auch, wenn die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird.
Der Eigentümer oder Mieter darf die Sichtkontrolle der Gasinstallation selbst durchführen und dokumentieren. Einige Installationsbetriebe bieten Ihnen diese Leistung (Sichtkontrolle, inklusive Dokumentation) gegen eine entsprechende Gebühr an.
Zusätzlich zu dieser jährlichen Prüfung muss alle zwölf Jahre eine Dichtheits- bzw. Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Leitungsanlage durchgeführt werden. Diese Arbeiten muss ein Unternehmen erledigen, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist.
Was Sie wissen sollten:
Wenn bei der Sichtkontrolle Mängel an der Gasanlage festgestellt werden, dürfen die notwendigen Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten nur von einem Unternehmen ausgeführt werden, das im Installateurverzeichnis eingetragen ist. Auskunft hierzu erhalten Sie unter der 09851/5720-67
Die Sichtkontrolle entbindet nicht davon, alle Anlagenteile und Gasgeräte entsprechend den Herstellervorgaben zu betreiben und instand zu halten, um zu gewährleisten, dass sie einwandfrei funktionieren.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Anleitung Jahres-Check - Gasleitung "Hausschau", Sie werden auf die Website des DVGW weitergeleitet
Erdgas in der betrieblichen Gasversorgung und -verwendung (Werksgelände)
Grund- und Ersatzversorgung
Feststellung des Grundversorgers im Netzgebiet
Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Dinkelsbühl nach §36 EnWG Abs. 2* für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2027 sind die Stadtwerke Dinkelsbühl, Rudolf-Schmidt-Straße 7, 91550 Dinkelsbühl.
Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Dinkelsbühl nach §36 EnWG Abs. 2* für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 sind die Stadtwerke Dinkelsbühl, Rudolf-Schmidt-Straße 7, 91550 Dinkelsbühl.
Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung für Gas wird durchgeführt vom aktuellen Grundversorger des Netzgebietes den
Stadtwerken Dinkelsbühl
Rudolf-Schmidt-Straße 7
91550 Dinkelsbühl
Bedingungen für Grund- bzw. Ersatzversorgung*
*Die Links leiten Sie auf die Seite Gesetze im Internet weiter
Veröffentlichungspflichten Gas gem. § 23c Abs. 4 EnWG der Stadtwerke Dinkelsbühl
Netzbeschreibung
Gasbeschaffenheit (PDF-Dokument, 134,80 KB)
Schematische Darstellung der Gasbeschaffenheitsbezirke (N-ERGIE)
Brennwert
Über folgenden Link wird der Brennwert des vorgelagerten Netzes bekanntgegeben.
Zur Homepage N-ERGIE; den Brennwert finden Sie unter dem Punkt Gasbeschaffenheit (Brennwerte Mischbezirk)
SLP-Gas Verfahrensspezifische Parameter
TSM-Zertifizierung für Gas
Qualitäts- und Sicherheitsstandard auf höchstem Stand
Für den Bereich Gas wurden die Stadtwerke Dinkelsbühl mit dem offiziellen TSM-Zertifikat ausgezeichnet, welches dem Unternehmen die höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards bescheinigt. Die umfangreiche Prüfung des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) konnte erfolgreich bestanden werden.
Bei der TSM-Prüfung handelt es sich um eine Untersuchung aller technischen und sicherheitsbezogenen Bereiche im Unternehmen. Dabei prüfen Experten des DVGW anhand eines Fragenkataloges unter anderem innerbetriebliche Abläufe, die Arbeitsbereiche, die Organisation sowie Bereitschaftsdienst samt technischer Ausstattung und Einhaltung der technischen Regeln und Vorschriften und Gesetzte.
Die Auszeichnung freut uns sehr, sie bestätigt den Erfolg unserer Anstrengungen für unsere Kunden.

