Neuigkeiten: Stadtwerke Dinkelsbühl

Seitenbereiche

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell
 

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

 
VGN-Fahr­plan­aus­kunft
Durch die Einbindung des Dienstes auf dieser Website werden Daten, wie z. B. die IP-Adresse, der Browser, die gerade besuchte Website an die VGN GmbH übertragen. Die Weiterverarbeitung bzw. Speicherung dieser Daten erfolgt durch die VGN GmbH in der in ihrer Datenschutzerklärung beschriebenen Art und Weise. Eine Auswertung durch Analysewerkzeuge der VGN GmbH erfolgt nicht.
Verarbeitungsunternehmen
Die VGN-Fahrplanauskunft ist eine Dienstleistung der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg GmbH (VGN GmbH), Rothenburger Straße 9 , 90443 Nürnberg, Telefon 0911 270750, E-Mail: info@vgn.de, Internet: www.vgn.de.
Genutzte Technologien
  • Es werden keine Cookies gesetzt
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Durch die Einbindung des Widgets auf einer Website werden Daten von den Servern des VGN abgerufen: Damit ist wie bei der "normalen" Nutzung der VGN-Website die Übermittlung von Daten wie IP-Adresse, Browser etc. verbunden.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

da­ten­schutz@vgn.de

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

 
Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadtwerke Dinkelsbühl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 
  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies
 

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

 
  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Kundenservice
Neuigkeiten

Kundeninformation zur Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse

icon.crdate09.12.2022

Wir möchten diesen Weg nutzen um Sie zum Thema Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse auf den aktuellen Stand zu halten.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

wir möchten diesen Weg nutzen um Sie zum Thema Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse auf den aktuellen Stand zu halten.

Unsere Kundinnen und Kunden können sich darauf verlassen, dass wir alle staatlichen Entlastungsmaßnahmen vollumfänglich an Sie weitergeben, sobald diese gesetzlich verankert sind. Sie brauchen dazu nicht selbst aktiv zu werden und profitieren automatisch.

Vorab möchten wir Ihnen versichern, dass all unsere Preise so günstig wie möglich und ohne Einbezug von Subventionsmaßnahmen der Regierung (z.B. Strom- bzw. Wärme- & Gaspreisbremse) für Sie kalkuliert wurden. Unsere Preise für 2023 führen zu keinen Mehrgewinnen. Leider sind die Energiepreise in vorher noch nie erreichte Höhen gestiegen, sodass unsere Einkaufspreise für das Jahr 2023 über viermal so hoch waren wie noch für das Jahr 2022. Unsere Einkaufspolitik ist grundsätzlich konservativ über 1,5 Jahre angelegt. Die Preise fangen lediglich die gestiegenen Kosten ab, damit wir auch in Zukunft noch für Sie da sein können.

Für eine bessere Transparenz verzichteten wir darauf den Grundpreis zu erhöhen und nehmen auch von Boni und Mehrjahres-Vertragsmodellen Abstand.

Strompreisbremse

Die Bundesregierung plant ab März 2023 eine sogenannte Strompreisbremse, welche rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Bei Stromkundinnen und -kunden, die bisher weniger als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, werden 80 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose auf 40,00 ct/kWh brutto gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Berechnungsbeispiel (exklusive Grundpreis) im Tarif Strom Öko N und einem zum Vorjahr gleichbleibenden Jahresverbrauch von 3.500 kWh:

Jährliche Kosten ohne Strompreisbremse:
3.500 kWh * 51,77 ct/kWh = 1.811,95 €

Jährliche Kosten mit Strompreisbremse:
2.800 kWh * 40,00 ct/kWh = 1.120,00 €
700 kWh * 51,77 ct/kWh = 362,39 €
Summe = 1.482,39 €

Somit ergibt sich im Zug der Strompreisbremse für das Jahr 2023 eine Ersparnis in Höhe von 329,56 € und ein tatsächlicher Arbeitspreis von brutto 42,35 ct/kWh (1.482,39 €/3.500 kWh) anstatt den von uns veröffentlichten 51,77 ct/kWh brutto.

Da die Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen setzen möchte, wird der Erstattungsbetrag immer aus Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose errechnet. Somit können Sie noch mehr von der Strompreisbremse profitieren, wenn Sie es schaffen im Jahr 2023 Strom einzusparen. Sollten Sie Ihren Stromverbrauch 2023 auf z. B. 70 % reduzieren, verringert sich der tatsächliche Arbeitspreis sogar auf brutto 38,32 ct/kWh anstatt den von uns veröffentlichten 51,77 ct/kWh brutto.

Bei Stromkundinnen und -kunden, die bisher mehr als 30.000 kWh Strom im Jahr verbraucht haben, werden 70 % Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose auf 13,00 ct/kWh netto gedeckelt. Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen fallen zusätzlich an. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Weitere Informationen zur Strompreisbremse erhalten Sie hier unter "Kundeninformation nach § 31 Abs.2 Strom-Preisbremsengesetz (StromPBG).

Gaspreisbremse

Die Bundesregierung plant ab März 2023 eine sogenannte Gaspreisbremse, welche rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten soll.

Bei Gaskundinnen und -kunden, die bisher weniger als 1.500.000 kWh Gas im Jahr verbraucht haben, werden 80 % Ihres bisherigen Gasverbrauchs (in der Regel der Verbrauch aus 2021) auf 12,00 ct/kWh brutto gedeckelt. Für Verbräuche oberhalb dieses „Basis-Kontingents“ gilt jeweils der vertraglich vereinbarte Preis.

Berechnungsbeispiel (exklusive Grundpreis) im Tarif Erdgas Basis M und einem zum Vorjahr gleichbleibenden Jahresverbrauch von 30.000 kWh:

Jährliche Kosten ohne Gaspreisbremse:
30.000 kWh * 22,84 ct/kWh = 6.852,00 €

Jährliche Kosten mit Gaspreisbremse:
24.000 kWh * 12,00 ct/kWh = 2.880,00 €
6.000 kWh * 22,84 ct/kWh = 1.370,40 €
Summe = 4.250,40 €

Somit ergibt sich im Zug der Gaspreisbremse für das Jahr 2023 eine Ersparnis in Höhe von 2.601,60 € und ein tatsächlicher Arbeitspreis von brutto 14,17 ct/kWh (4.250,40 €/30.000 kWh) anstatt den von uns veröffentlichten 22,84 ct/kWh brutto.

Da die Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen setzen möchte, wird der Erstattungsbetrag immer aus Ihrem bisherigen Gasverbrauch (in der Regel der Verbrauch aus 2021) errechnet. Somit können Sie noch mehr von der Gaspreisbremse profitieren, wenn Sie es schaffen im Jahr 2023 Gas einzusparen. Sollten Sie Ihren Gasverbrauch 2023 gegenüber 2021 auf z. B. 70 %, verringert sich der tatsächliche Arbeitspreis sogar auf brutto 10,45 ct/kWh anstatt den von uns veröffentlichten 22,84 ct/kWh brutto.

Weitere Informationen zur Gaspreisbremse erhalten Sie hier unter "Kundeninformation nach § 4 Abs.4 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG).

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat auf seiner Homepage eine Übersicht mit den wichtigsten Informationen zur Gas- und Strompreisbremse veröffentlicht:

… zum Link

 

Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine FAQ-Liste für die jeweilige Bremse veröffentlicht:

… zu der FAQ-Liste zur Strompreisbremse

… zu der FAQ-Liste zur Wärme- und Gaspreisbremse